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Kommunaler Straßenbau - (Rili KStB)

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2030
Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg) vom 16. Mai 2024

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfangende können Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise sein.

Inhaltliche Eingrenzungen

Gefördert werden können
2.1 Planung, der Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen gemäß § 2 Absatz 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der gesetzlichen kommunalen Baulast der Zuwendungsempfangenden
2.2 Planung, der Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr in gesetzlicher kommunaler Baulast der Zuwendungsempfangenden
2.3 Radverkehrskonzepte sowie Machbarkeitsstudien der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsradverkehr
2.4 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Kindereinrichtungen sowie Spielwegen.

Förderkonditionen

Eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten ist vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben zugelassen, sofern eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 10 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt.

Fördersatz

75 Prozent (bis 90 Prozent möglich)

Bagatellgrenzen

Die Zuwendung muss im Einzelfall mehr als 20 000 Euro betragen.

Antragstellung bei

Landesbetrieb Straßenwesen
Stabstelle Programmsteuerung und Förderung
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Antragsfristen

Antragsstellung ganzjährig möglich

Sonstige Hinweise

Ansprechpartnerin für das Thema "kommunale Förderung" ist:
Anne Becker
Tel: 03342 249-1034
Fax: 03342 249-1193
LS-Foerderung@ls.brandenburg.de

Finanzierungstyp Anteilfinanzierung
Link zur Rechtsgrundlage Rili KStB Brandenburg 2024
Land

Brandenburg

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Planungen/Konzepte

  • Netzplanungen, uneingeschränkt

Infrastruktur Innerorts

  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), uneingeschränkt
  • Selbstständige Radwege, uneingeschränkt
  • Verkehrsberuhigung, eingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Bestandsverbesserungen, uneingeschränkt

Infrastruktur Außerorts

  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Selbständige Radwege, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Bestandsverbesserung, uneingeschränkt
  • Umnutzung von Bahntrassen, uneingeschränkt