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Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis aktuell kein Förderaufruf
Rechtsgrundlage

Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz
Grundsätze und Standards zur Förderung von Personalkosten in Baden-Württemberg, fünfter Förderaufruf

Antragsberechtigte

Stadt- und Landkreise (andere Organisationen, mit schriftlicher Einverständniserklärung des Stadt- bzw. Landkreises) sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über untere Verkehrsbehörden verfügen.

Inhaltliche Eingrenzungen

Förderung der Einrichtung zusätzlicher Personalstellen in der nachhaltigen Mobilität

Förderkonditionen

Förderung der Einrichtung zusätzlicher Personalstellen in der nachhaltigen Mobilität
Personalstellen für

  1. Fußverkehr/Ortsmitten/Schulwege
  2. Mobilitätsstationen und Car-Sharing
  3. Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption
  4. Datenmanagement
  5. Elektromobilität
  6. Ladeinfrastruktur
  7. Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
  8. Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima

Für die Stellen ist jeweils ein separater Antrag zu stellen.

Antragstellung bei

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Kaiserstraße 94a, D-76133 Karlsruhe, Tel.: +49 0721 98471-0, E-Mail: personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de

Informationen zur Personalstellenförderung des Landes Baden-Württemberg

Antragsfristen

Jeweils zum 31.01. wobei auch eine unterjährige Antragseinreichung möglich ist. Die Bescheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Sonstige Hinweise

Antrag ist digital einzureichen.

Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Grundsätze zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität
Land

Baden-Württemberg