Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität
Förderung besteht bis | aktuell kein Förderaufruf |
Rechtsgrundlage | Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz |
Antragsberechtigte | Stadt- und Landkreise (andere Organisationen, mit schriftlicher Einverständniserklärung des Stadt- bzw. Landkreises) sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über untere Verkehrsbehörden verfügen. |
Inhaltliche Eingrenzungen | Förderung der Einrichtung zusätzlicher Personalstellen in der nachhaltigen Mobilität |
Förderkonditionen | Förderung der Einrichtung zusätzlicher Personalstellen in der nachhaltigen Mobilität
Für die Stellen ist jeweils ein separater Antrag zu stellen. |
Antragstellung bei | KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Kaiserstraße 94a, D-76133 Karlsruhe, Tel.: +49 0721 98471-0, E-Mail: personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de |
Antragsfristen | Jeweils zum 31.01. wobei auch eine unterjährige Antragseinreichung möglich ist. Die Bescheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. |
Sonstige Hinweise | Antrag ist digital einzureichen. |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Grundsätze zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität |
Land |
Baden-Württemberg |