Förderinitiative Fußverkehr
Antragsberechtigte | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. |
Inhaltliche Eingrenzungen | Gefördert werden sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs in Deutschland, die zur Stärkung des Fußverkehrs als klimafreundlichste und in intermodalen Verkehrsketten notwendige Verkehrsart beitragen. Schwerpunktmäßig werden Planung und bauliche Umsetzung von Fußverkehrsprojekten gefördert, die den Ausbau flächendeckender und attraktiver Fußverkehrsinfrastruktur vorantreiben und so einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Fußverkehr leisten. |
Lokale Eingrenzungen | Keine |
Förderkonditionen | Fördervoraussetzungen:
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Fördersatz | Die Förderung beträgt max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festlegung auf eine Finanzierungsart sowie die Höhe des Finanzierungsanteils des Bundes erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung. |
Bagatellgrenzen | Keine |
Antragstellung bei | Bundesamt für Logistik und Mobilität |
Antragsfristen | Keine |
Finanzierungstyp | Förderung |
Land |
Bund bzw. bundesweit |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Planungen/Konzepte
- Konzepte Öffentlichkeitsarbeit, uneingeschränkt
- Netzplanungen, uneingeschränkt
Infrastruktur Innerorts
- Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
- Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
- Verkehrsberuhigung, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Wegweisung, eigenständig, eingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt