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Nicht investive Maßnahmen im Rahmen des NRVP

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2025
Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans vom 07.09.2022, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, BAnz AT 06.10.2022 B6

Antragsberechtigte

Alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

Inhaltliche Eingrenzungen

Skalierbare Modellprojekte bzw. Gewinnung neuer Erkenntnisse

Lokale Eingrenzungen

Keine

Förderkonditionen

Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Umsetzung des NRVP und die Koordinierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützen, indem sie:

  • einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten (z.B. durch
    Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote für die Menschen im Bereich Radverkehr) und/oder
  • die nachhaltige Mobilität sichern (z.B. durch effektive Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV). Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen.
Fördersatz

Allgemein bis 80 Prozent

  • Unternehmen 50 Prozent (KMU 60-70 Prozent)
  • Bei nachgewiesenem nicht wirtschaftlichem Interesse ist eventuell eine Vollfinanzierung möglich
Antragstellung bei

Die Förderfähigkeit eines Projekts wird in einem zweistufigen Antragsverfahren geprüft. Aktuell ist ein Projektaufruf in Vorbereitung. Die Einreichung einer Skizze oder eines Antrags ist derzeit bis zum 31. April 2024 möglich. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität veröffentlicht Informationen zu diesem und künftigen Förderaufrufen rechtzeitig auf dieser Internetseite.

Antragsfristen

Vorschläge für innovative Modellvorhaben können bis zum 30.04.2024 eingereicht werden.

Sonstige Hinweise

Die Themenschwerpunkte des diesjährigen Förderaufrufs sind „Neue Gruppen für den Radverkehr gewinnen“ und „Radverkehrslösungen für den ländlichen Raum“.

Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Richtlinie Förderung von nicht investiven Maßnahmen
Land

Bund bzw. bundesweit

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Planungen/Konzepte

  • Konzepte Öffentlichkeitsarbeit, eingeschränkt

Sonstige Maßnahmen

  • Öffentlichkeitsarbeit für den Alltagsradverkehr, eingeschränkt
  • Mobilitätsmanagement, eingeschränkt
  • Verkehrssicherheitsarbeit, eingeschränkt
  • Aufbau von Serviceangeboten, eingeschränkt