Nicht investive Maßnahmen im Rahmen des NRVP
Förderung besteht bis | 31.12.2025 |
Rechtsgrundlage | Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans vom 07.09.2022, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, BAnz AT 06.10.2022 B6 |
Antragsberechtigte | Alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts |
Inhaltliche Eingrenzungen | Skalierbare Modellprojekte bzw. Gewinnung neuer Erkenntnisse |
Lokale Eingrenzungen | Keine |
Förderkonditionen | Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Umsetzung des NRVP und die Koordinierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützen, indem sie:
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Fördersatz | Allgemein bis 80 Prozent
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Antragstellung bei | Die Förderfähigkeit eines Projekts wird in einem zweistufigen Antragsverfahren geprüft. Aktuell ist ein Projektaufruf in Vorbereitung. Die Einreichung einer Skizze oder eines Antrags ist derzeit bis zum 31. April 2024 möglich. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität veröffentlicht Informationen zu diesem und künftigen Förderaufrufen rechtzeitig auf dieser Internetseite. |
Antragsfristen | Vorschläge für innovative Modellvorhaben können bis zum 30.04.2024 eingereicht werden. |
Sonstige Hinweise | Die Themenschwerpunkte des diesjährigen Förderaufrufs sind „Neue Gruppen für den Radverkehr gewinnen“ und „Radverkehrslösungen für den ländlichen Raum“. |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Richtlinie Förderung von nicht investiven Maßnahmen |
Land |
Bund bzw. bundesweit |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Planungen/Konzepte
- Konzepte Öffentlichkeitsarbeit, eingeschränkt
Sonstige Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit für den Alltagsradverkehr, eingeschränkt
- Mobilitätsmanagement, eingeschränkt
- Verkehrssicherheitsarbeit, eingeschränkt
- Aufbau von Serviceangeboten, eingeschränkt