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Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.06.2027
Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM) Runderlass des Ministeriums für Verkehr Vom 21. Juni 2022

Antragsberechtigte

Kreise, kreisangehörige und kreisfreie Städte und Gemeinden, Gemeindeverbände, Aufgabenträger des SPNV, z.T. auch Hochschulen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts

Inhaltliche Eingrenzungen

Förderfähig sind Vorhaben, die alle oder einzelne der folgenden übergeordneten Zielsetzungen fördern:

  1. Verbesserung des Mobilitätssystems
  2. Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
  3. Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.
Lokale Eingrenzungen

keine

Förderkonditionen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Verbesserung einer verkehrsmittelübergreifenden Mobilität in den Gemeinden.
Sie erhalten die Förderung für

  • Mobilitätskonzepte
  • Studien
  • Maßnahmen zur Digitalisierung,
  • Mobilstationen und andere Infrastrukturen,
  • Mobilitätsmanagement.
Fördersatz

Der Fördersatz unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Grundsätzlich erfolgt die Zuwendung als Projektförderung im Rahmen der Anteilfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; oder als Fehlbedarfsfinanzierung bezogen auf den Ausgleich, der geleistet wird.

Bagatellgrenzen

Je nach Fördergegenstand ergeben sich unterschiedliche Bagatellgrenzen. Erkundigen Sie sich bitte hierzu in der Förderrichtlinie, oder bei dre zuständigen Stelle in Ihrer Bezirksregierung.

Antragstellung bei

Bezirksregierung

Antragsfristen

Die Anträge können zum 30. Juni eines jeden Jahres für das Jahresprogramm des Folgejahres eingereicht werden. Über Ausnahmen von diesem Stichtag entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium im Einzelfall.

Sonstige Hinweise

Aufnahme in das Programm bzw. Erlass des für Verkehr zuständigen Ministeriums nötig

Finanzierungstyp Anteilfinanzierung & Fehlbedarfsfinanzierung
Link zur Rechtsgrundlage FöRi-MM
Land

Nordrhein-Westfalen

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Intermodalität / Abstellanlagen

  • Abstellanlagen (nicht B+R), Projektbestandteil, uneingeschränkt

Sonstige Maßnahmen

  • Mobilitätsmanagement, uneingeschränkt