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Faktenblatt zum E Klima 2022-Regelwerk

Erläuterung zum Regelwerk „E Klima 2022“ der FGSV

Datum 18.8.2023

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) hat ein Faktenblatt zum technischen Regelwerk „E Klima 2022“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) erarbeitet. Das Faktenblatt stellt die neuen Gestaltungsmöglichkeiten und Vorgaben für Kommunen im Bereich Verkehr zusammen.

Bild zeigt Szene auf einer Rad- und Fußverkehrszone in der Innenstadt aus Sicht einer Rad fahrenden Person mit den Händen am Lenker vorne im Bild. Rechts radelt ein Mann mit einem Einkaufskorb am Rad. Links sind viele Räder abgestellt. Rad- und Fußverkehrszone in der Innenstadt
Verkehrsberuhigter Bereich in der Innenstadt

Das Regelwerk E Klima 2022 enthält im Zusammenhang mit Steckbriefen zu einzelnen FGSV-Veröffentlichungen Empfehlungen zu Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Verkehrsmanagement. Diese können laut der FGSV zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen und des Endenergieverbrauchs im Bereich Verkehr beitragen. Die Richtlinie enthält der AGFK-BW zufolge Vorgaben, Standards und Handreichungen zur Anwendung der FGSV-Veröffentlichungen, um den Klimaschutz im Bereich Verkehr an erste Stelle zu setzen.

Schwerpunkte sind laut der AGFK-BW die Auslegung von Verkehrswegen auf abnehmenden Kfz-Verkehr, die Priorisierung von Fuß- und Radverkehr gegenüber fließendem und ruhendem Verkehr anhand durchgehender und attraktiver Netze, sowie die Begrünung und Entsiegelung öffentlicher Straßenräume.

Das Faktenblatt E Klima zeigt auf, bei welchen verkehrsplanerischen Maßnahmen überholte Richtlinien angepasst werden müssen. Dies betrifft zum Beispiel die folgenden FGSV-Regelwerke:

  • HBS – Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2015
  • ERA 2010 – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010
  • RASt 06 – Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006
  • EFA – Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen, Ausgabe 2002

Durch Ausbau der Infrastrukturen für den Umweltverbund und sukzessive Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs können Push- und Pull-Effekte greifen, um die geforderte und notwendige Klimaverträglichkeit und Klimaresilienz zu erreichen, erläutert die AGFK-BW.