Faktenblatt zum E Klima 2022-Regelwerk
Erläuterung zum Regelwerk „E Klima 2022“ der FGSVDatum 18.8.2023
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) hat ein Faktenblatt zum technischen Regelwerk „E Klima 2022“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) erarbeitet. Das Faktenblatt stellt die neuen Gestaltungsmöglichkeiten und Vorgaben für Kommunen im Bereich Verkehr zusammen.
Das Regelwerk E Klima 2022 enthält im Zusammenhang mit Steckbriefen zu einzelnen FGSV-Veröffentlichungen Empfehlungen zu Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Verkehrsmanagement. Diese können laut der FGSV zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen und des Endenergieverbrauchs im Bereich Verkehr beitragen. Die Richtlinie enthält der AGFK-BW zufolge Vorgaben, Standards und Handreichungen zur Anwendung der FGSV-Veröffentlichungen, um den Klimaschutz im Bereich Verkehr an erste Stelle zu setzen.
Schwerpunkte sind laut der AGFK-BW die Auslegung von Verkehrswegen auf abnehmenden Kfz-Verkehr, die Priorisierung von Fuß- und Radverkehr gegenüber fließendem und ruhendem Verkehr anhand durchgehender und attraktiver Netze, sowie die Begrünung und Entsiegelung öffentlicher Straßenräume.
Das Faktenblatt E Klima zeigt auf, bei welchen verkehrsplanerischen Maßnahmen überholte Richtlinien angepasst werden müssen. Dies betrifft zum Beispiel die folgenden FGSV-Regelwerke:
- HBS – Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2015
- ERA 2010 – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010
- RASt 06 – Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006
- EFA – Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen, Ausgabe 2002
Durch Ausbau der Infrastrukturen für den Umweltverbund und sukzessive Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs können Push- und Pull-Effekte greifen, um die geforderte und notwendige Klimaverträglichkeit und Klimaresilienz zu erreichen, erläutert die AGFK-BW.