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cpv-Code: Förderaufruf Betriebliches Mobilitätsmanagement Modul 3 Innovationsförderung

Am 3.7.2023 startete der Förderaufruf für Modul 3 „Innovationsförderung“ zur Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten für die Weiterentwicklung des konventionellen betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Einreichung der Skizze ab: 3.7.2023
Einreichung Projektskizze bis: 31.8.2023

Förderschwerpunkte

Mit diesem Förderaufruf werden innovative und umfassende Umsetzungsprojekte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements im Sinne der Definition der Richtlinie auf der Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder vertiefter, konzeptioneller Überlegungen gefördert.

Die Umsetzungsprojekte müssen verschiedene Handlungs- und Aktionsfelder einbeziehen. Sie sollen einen Demonstrationscharakter entfalten und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.

Bewerber-Anforderungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie innovative und
umfassende BMM-Konzepte umsetzen wollen oder im Rahmen eines Verbundprojekts maßgeblich zu deren Umsetzung beitragen.

Antragsverfahren

Im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens geht dem formalen Förderantrag die Einreichung einer Projektskizze inklusive verbindlicher Anlage voraus. Diese Skizzen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes easy-Online bis zum 31. August 2023 einzureichen (Ausschlussfrist).
Die Anlage zur Projektskizze steht auch vorab hier zur Verfügung und ist verpflichtend mit der Skizze in easy-Online als Anlage hochzuladen.

Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung von Projektskizzen auf Papier ist nicht erforderlich.

Aus der Vorlage der Projektskizzen kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Förderbedingungen

Eine Förderung erfolgt unter der besonderen Voraussetzung, dass die Zuwendungsempfangenden zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Hauptsitz in der EU sowie eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland haben.

Ergänzende Hinweise

Weitere Informationen zum Förderprogramm und den genauen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).

Adresse

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44
10115 Berlin