Geschützte Radfahrstreifen – Definition und Abgrenzung
Protected bike lanesDatum 20.11.2023
Geschützte Radfahrstreifen stammen aus den USA und sind auch in Deutschland immer häufiger anzutreffen. Der folgende Artikel stellt die Besonderheiten dieses Infrastrukturelements dar.
Definition
Geschützte Radfahrstreifen, im Englischen „protected bike lanes“ genannt, sind Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, die durch bauliche Barrieren (z. B. Poller, Betonelemente, Blumenkübel) vom Autoverkehr getrennt sind. Sie sind so vor dem Überfahren und Zuparken geschützt. Vom Gehweg sind sie meist durch die Bordsteinkante getrennt. Oft sind sie farblich markiert. (Vgl. NRVP 3.0, S. 75)
Abgrenzung
Radfahrstreifen (ohne bauliche Trennung)
Radfahrstreifen sind Fahrradwege, die sich auf der Straße befinden. Sie sind von der Kfz-Fahrbahn mit einem durchgezogenen Strich abgetrennt und können mit Fahrrad-Piktogrammen und Richtungspfeilen gekennzeichnet sein. Autos dürfen die Trennlinie nur überfahren, um ein- oder abzubiegen oder um angrenzende Parkplätze und Grundstücke zu erreichen. Radfahrstreifen werden mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet und sind für Radfahrende benutzungspflichtig. (Vgl. DVR und ADAC)
Schutzstreifen
Schutzstreifen sind durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnete Teile der Fahrbahn, wie aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung hervorgeht. Zusätzlich sind sie in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ markiert. (Vgl. NRVP 3.0, S. 75)
Im Gegensatz zu Schutzstreifen ist also die Trennlinie von Radfahrstreifen nicht gestrichelt, sondern durchgehend.
Radwege
Von den gängigen Formen baulich getrennter Radwege (z. B. gemeinsame Geh- und Radwege) unterscheiden sich geschützte Radfahrstreifen dadurch, dass sie auf Fahrbahnniveau geführt werden. Sie sind zudem ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Ihre Oberfläche entspricht in der Regel der Fahrbahn. (Vgl. ADFC)
Vorteile
Geschützte Radfahrstreifen stellen eine „schnellere und kostengünstigere Lösung
“ dar als baulich getrennte Radwege, hält der Leitfaden Einladende Radverkehrsnetze des Bundesverkehrsministeriums fest (siehe S. 14). Sie bieten gleichzeitig „das hohe Sicherheitsgefühl eines Radwegs
“. Sie sind „daher für Hauptverkehrsstraßen eine sehr gute Lösung, um innerhalb kurzer Zeit eine objektiv und subjektiv sichere Radverkehrsanlage einzurichten
“.
Themenkarte und Beispiele
Unsere Themenkarte zeigt eine Auswahl von geschützten Radfahrstreifen - mit Links zu den jeweiligen weiterführenden Informationen.
Das vom Bund geförderte Projekt Plan F hat zudem den geschützten Radfahrstreifen am Tempelhofer Damm in Berlin als Praxisbeispiel aufgearbeitet.