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Geschützte Radfahrstreifen – Umsetzung

Protected bike lanes

Datum 10.1.2024

Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) erkennt geschützte Radfahrstreifen als neue Lösung für sichereres Radfahren innerorts an. Geschützte Radfahrstreifen sollen im Fahrradland Deutschland 2030 „zu einem standardisierten Gestaltungselement“ einer selbsterklärenden und fehlerverzeihenden Radverkehrsinfrastruktur werden. Dieser Beitrag nennt Veröffentlichungen, die Hinweise zur Umsetzung geben.

Radfahrende auf einem rot eingefärbten geschützten Radfahrstreifen, der durch Betonpoller vom Kfz-Verkehr getrennt ist und links neben dem Bürgersteig verläuft. Die Straße ist von Gebäuden gesäumt und führt gerade auf ein Säulenmonument in der Ferne zu. Darmstadt: geschützter Radfahrstreifen
Für diesen geschützten Radfahrstreifen auf der Rheinstraße hat die Stadt Darmstadt Längsparkstände aufgelöst.

Broschüre „Einladende Radverkehrsnetze“

Die Broschüre Einladende Radverkehrsnetze des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), Begleitbroschüre zum Sonderprogramm „Stadt und Land“, gibt auf den Seiten 14-15 Hinweise zur Einrichtung von geschützten Radfahrstreifen:

Um einen geschützten Radfahrstreifen zu realisieren, markieren Sie in jeder Fahrtrichtung am rechten Fahrbahnrand einen breiten Sonderweg, der ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung steht“, heißt es dort. „Um zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge auf diesem Radstreifen fahren, halten oder parken, erfolgt zusätzlich eine bauliche Trennung (z. B. durch Poller, Fahrradanlehnbügel, Borde oder Blumenkübel) zur Fahrbahn und damit zum fließenden Kfz-Verkehr. Nur an Einmündungen und Grundstückszufahrten wird die Abtrennung unterbrochen.

Auf diese Weise entsteht mit einfachen Maßnahmen eine qualitativ hochwertige Radverbindung, bei welcher der gesetzlich vorgeschriebene Überholabstand von 1,50 m (innerorts) bzw. 2,00 m (außerorts) automatisch eingehalten wird und Radfahrende sicher überholen können. Sofern Sie einen Parkstreifen für Kfz vorsehen, wird dieser zwischen dem geschützten Radfahrstreifen und der Fahrspur angeordnet.

Zur Breite der geschützten Radfahrstreifen führt die Broschüre zudem aus:

Für sichere Überholvorgänge zwischen Radfahrenden reservieren Sie eine Breite von 2,50 m; sofern hohe Radverkehrsstärken oder regelmäßig mehrspurige Fahrräder zu erwarten sind, sollten geschützte Radfahrstreifen entsprechend breiter angelegt werden. Zur Breite des Radstreifens kommt der nötige Raum für die bauliche Abtrennung hinzu. Ein geschützter Radfahrstreifen nimmt damit etwa die Breite eines Kfz-Fahrstreifens ein. Oftmals lässt sich der erforderliche Platz für die geschützten Radfahrstreifen gewinnen, wenn für den Kfz-Verkehr eine Einrichtungsführung ausgewiesen wird. So können Freiräume geschaffen werden, um Platz für eine einladende Radverkehrsführung zu machen.

Mit 3D-Rendering erstellte Verkehrsszene auf einer Hauptverkehrsstraße mit beidseitigen geschützten Radfahrstreifen. Diese sind auf der rechten Seite durch ein Hochbord, auf der linken Seite durch Grün- bzw. Parkstreifen vom Kfz-Verkehr getrennt. Geschützter Radfahrstreifen aus Broschüre "Einladende Radverkehrsnetze", S. 14
Verkehrsszene auf einer Hauptverkehrsstraße mit beidseitigen geschützten Radfahrstreifen, aus der Broschüre „Einladende Radverkehrsnetze“

FGSV: Sonderform fahrbahnbegleitender Radwege

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) greift geschützte Radfahrstreifen in ihrer Publikation Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten aus dem Jahr 2021 auf. Die FGSV behandelt geschützte Radfahrstreifen dort als Sonderform fahrbahnbegleitender Radwege und äußert sich insbesondere zu den Trennelementen: Innerorts sollten die Trennelemente „einen Abstand von mindestens 0,25 m von der Radverkehrsanlage und mindestens 0,50 m von der Fahrbahn aufweisen“. Punktuelle Trennelemente sollen demnach „in so dichter Folge eingesetzt werden, dass ein unerlaubtes Parken wirksam verhindert werden kann“.

DStGB / ADFC: Einrichtungsradwege entlang von Hauptverkehrsstraßen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der ADFC weisen in einer gemeinsamen Publikation zur Förderung des Radverkehrs in Städten und Gemeinden darauf hin, dass es sich „aus Gründen der Verkehrssicherheit“ empfehle, „geschützte Radfahrstreifen in der Regel im Einrichtungsverkehr an beiden Richtungsfahrbahnen zu planen und anzulegen“.

Der Einsatz von geschützten Radfahrstreifen bietet sich demnach „vor allem entlang von Hauptverkehrsstraßen mit viel Kfz-Verkehr und hohen Geschwindigkeiten über 30 km/h an. Dies gilt insbesondere an Straßen mit viel Stress für Radfahrende, sei es durch mehrere Kfz-Fahrspuren, viel Lkw- und Busverkehr und häufigen Konflikten durch Falschparken und Halten in der zweiten Reihe.

ADFC-Positionspapier Geschützte Radfahrstreifen

Der ADFC hat bereits 2018 ein Positionspapier zu geschützten Radfahrstreifen veröffentlicht. Mit der „Arbeitshilfe“ will der Fahrradclub Anregungen für deren Erprobung und Adaption in Deutschland geben.

In dem 22-seitigen Papier geht der ADFC unter anderem auf die Vorteile geschützter Radfahrstreifen ein und erläutert Einsatzgebiete und Gestaltungsmöglichkeiten. Das Dokument empfiehlt Maße, enthält Schaubilder und stellt rechtliche und planerische Rahmenbedingungen dar.

Vorreiterin Berlin

Die Stadt Berlin ist eine Vorreiterin bei der Schaffung von geschützten Radfahrstreifen in Deutschland. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Bezirksämter haben bereits einige geschützte Radfahrstreifen realisiert. Infravelo, Tochtergesellschaft der landeseigenen Grün Berlin GmbH, unterstützt das Land Berlin bei der Schaffung neuer Radinfrastrukturen. Das Unternehmen zeigt die Projekte zu geschützten Radfahrstreifen auf einer Karte (setzen Sie den Filter „Geschützte Radfahrstreifen“).

Die Senatsverwaltung hat eine Grafik als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Diese mache „deutlich, wie geschützte Radfahrstreifen gestaltet werden sollen. Kfz- und Radverkehr werden so voneinander getrennt, dass missbräuchliches Befahren der Radverkehrsanlage nahezu ausgeschlossen wird und dadurch ein besonderer Schutz für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen garantiert ist.

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat zudem im März 2021 eine „Begleituntersuchung im Rahmen der Erprobung bzw. Einführung Geschützter Radfahrstreifen und grün beschichteter Radfahr- und Schutzstreifen in Berlin“ veröffentlicht. Der Bericht bezieht Ergebnisse aus Straßenabschnitten mit geschützten Radfahrstreifen und Abschnitten mit grün eingefärbten Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen ein. Die Begleituntersuchung enthält auch das Kapitel „Bisherige Erfahrungen mit geschützten Radfahrstreifen und beschichteten Radverkehrsanlagen – Überblick über den Stand in Deutschland und im Ausland“. Die behandelten Themen umfassen unter anderem:

  • geschützte Radfahrstreifen in Deutschland und im Ausland,
  • Begriff und Gestaltungmöglichkeiten der Schutzzone,
  • subjektive Sicherheit und Verkehrssicherheit,
  • Regelwerke und Praxisbeispiele in Deutschland und im europäischen Ausland.

Verkehrsversuch in München

Die Stadt München hat von Mai 2022 bis Mai 2023 in fünf Straßenabschnitten geschützte Radfahrstreifen getestet und dabei unterschiedliche Trennelemente und Materialien untersucht. Das Ziel war es herauszufinden, welche Lösungen sich im Großstadtalltag bewähren. Wie das Mobilitätsreferat mitteilt, seien vier von fünf getesteten Elementen als grundsätzlich tauglich bewertet worden, um künftig im Stadtgebiet eingesetzt zu werden.

In seinem Abschlussbericht schreibt das Planungsbüro: „WandORCA konnten die beste Gesamtpunktzahl (4,8 Gesamtpunkte) erreichen und stellen demnach den für die Zukunft für einen dauerhaften Einsatz zu favorisierenden Elementtyp dar.

Geschützte Radfahrstreifen - Definition

Hinweise zur Definition und den besonderen Merkmalen von geschützten Radfahrstreifen haben wir in einem eigenen Beitrag zur Definition und Abgrenzung gegeben.