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Nachtrag zum Sonderprogramm "Stadt und Land" veröffentlicht

Finanzhilfen verstetigt

Datum 5.9.2023

Der nächste Schritt zur Unterstützung der Länder und Kommunen ist getan. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Finanzhilfen im Sonderprogramm „Stadt und Land“ verstetigt. Bis in das Jahr 2028 stehen nun insgesamt 1,8 Milliarden Euro für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung.

Zu sehen ist ein in grün markierter Fahrradweg, der optisch von der restlichen Straße getrennt verläuft Fahrradweg in grüner Markierung

Mit der Unterzeichnung des Nachtrags zur Verwaltungsvereinbarung durch die Länder und der 1,8 Milliarden Euro an zur Verfügung stehenden Mitteln, kann auch in den nächsten Jahren der Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad durch den Bund und die Länder unterstützt werden. Kofinanziert werden beispielsweise der Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst getrennten Radnetzes, die Bereitstellung moderner Abstellanlagen oder die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und strukturschwachen Regionen mit einem Höchstsatz in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.

Das rege Interesse der Länder und Kommunen am Sonderprogramm „Stadt und Land“ zeigt sich auch an der Anzahl der durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigten Maßnahmen:

  • mittlerweile sind 2.371 Maßnahmen förderfähig.
  • Allein mit diesen Projekten werden fast 2.000 km Radwege und über 55.000 Abstellplätze an Bügeln, in Fahrradboxen sowie in Fahrradparkhäusern installiert.
  • Zudem ist die Realisierung von Ingenieurbauwerken (darunter 225 Radwegebrücken und -unterführungen), Knotenpunkten oder betrieblichen Maßnahmen vorgesehen.

Hintergrund

Der Bund stellt den Ländern seit dem Jahr 2020 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieses Finanzhilfeprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung. Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden insbesondere zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Ein solches trägt zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität bei, aggregiert Quelle-Ziel-Verkehre, vermeidet Staus und verflüssigt den Verkehr insgesamt. Ziel ist es weiter, dabei sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen das Fahrradfahren sicherer und attraktiver für die Radfahrenden zu gestalten und einen Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen.

Der Nachtrag zur Verwaltungsvereinbarung und weitere Rechtsvorschriften sind auf der entsprechenden Unterseite der BALM-Homepage abrufbar.

Weiterführende Informationen: