Konflikte und Vereinbarkeit von Rad- und Fußverkehr im öffentlichen Raum
ThemenfokusDatum 18.10.2023
Neben dem Radverkehr ist der Fußverkehr ein wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Mobilität: „Aktive Mobilität zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gesund, umweltfreundlich, zeitlich flexibel, individuell, emissionsfrei und kostengünstig. Sie ist daher wichtiger Bestandteil einer zukunftsorientierten Mobilitäts- und Verkehrspolitik in Deutschland“ so das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf seiner Website.
Im Straßenraum haben Radfahrende und zu Fuß Gehende jedoch oftmals Berührungspunkte, die zu Konfliktsituationen führen können. Um die infrastrukturellen Herausforderungen und Chancen im Mobilitätsfeld von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu beleuchten, stellen wir Ihnen im Rahmen des Fokus-Themas „Konflikte und Vereinbarkeit von Rad- und Fußverkehr im öffentlichen Raum“ verschiedene Projekte gemeinsamer, als auch getrennten Rad- und Fußwegführung vor, weisen Sie auf einschlägige Veröffentlichungen hin und beleuchten in diesem Zusammenhang den Gedanken des Infrastrukturelementes "Shared-Space“ und grenzen diesen zur gemeinsamen und getrennten Rad- und Fußwegführung ab.
Rad- und Fußverkehr im öffentlichen Raum
Zur Sicherstellung und Stärkung einer funktionierenden Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist es wichtig, die Planungen dieser beiden Infrastrukturelemente frühzeitig aufeinander abzustimmen. Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 wurde zum besseren Verständnis der Bedarfe eine umfangreiche Untersuchung von Rad- und Fußverkehr-Konflikten erarbeitet.
Im entsprechenden Schlussbericht „NRVP 2020 – Radfahrende und zu Fuß Gehende auf gemeinsamen und getrennten selbstständigen Wegen“ heißt es dazu: „Mit dem geplanten Forschungsvorhaben sollen die Erkenntnislücken zur gemeinsamen Führung von Rad- und Fußverkehr auf selbstständigen Wegen geschlossen und auf Basis einer umfangreichen empirischen Arbeit belastbare Daten zu Nutzung, Verkehrsablauf, objektiv erfasster und subjektiv wahrgenommener Verkehrssicherheit sowie zum Komfort dieser Anlagen erarbeitet werden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden Einsatzbereiche für die Gestaltung selbstständiger Wege z. B. bzgl. Breite und Art der Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr abgeleitet“.
Die Ergebnisse dieses Projektes deuten insbesondere darauf hin, dass hohe Geschwindigkeiten von Radfahrenden und geringe seitliche Überholabstände zu zu Fuß Gehenden einen maßgeblichen Einfluss auf Konfliktsituationen haben. Infrastrukturelle Maßnahmen zur Entflechtung sollten daher vor allem auf die Trennung der Verkehrsarten sowie auf die Reduzierung der Geschwindigkeit von Radfahrenden ausgelegt werden. Nach den Ergebnissen dieser Studie können bauliche Trennungen im Vergleich zu einer gemeinsam geführten Rad- und Fußwegführung die besten Effekte erzielen.
Getrennte Rad- und Fußwege führten zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Seiten der Radfahrenden, da geringere Querschnittsbreiten beim Fahren zur Verfügung stünden und vermieden zudem Überholvorgänge zwischen den Radfahrenden und zu Fuß Gehenden. Eine Beschilderung zur Geschwindigkeitsreduzierung, so zeigt die Studie auf, führe hingegen zu keinen nachweisbaren Effekten.
Es ist aus diesem Grunde nachvollziehbar, dass nationale Regelwerke die bauliche Trennung als Regelfall empfehlen.1
Fuß- und Radverkehr im NRVP 3.0
Das Zusammenspiel von Rad- und Fußverkehr ist auch im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 als wichtiger Bestandteil eines nachhaltigen Verkehrs verankert: "Der Bund fördert die Forschung zum Rad- und Fußverkehr und weitet die Modell- und Forschungsprojekte zu nachhaltigen Verkehren, u. a. im Rahmen des NRVP 3.0, aus. Auch die Länder verstärken ihre Forschungsaktivitäten. Kommunen stehen als Praxispartner zur Verfügung und führen Modellvorhaben durch.“. 2 Mehr Rad- und Fußverkehr stärke zudem die Aufenthaltsfunktion der öffentlichen Räume, heißt es außerdem in dem Papier.
Eine Möglichkeit zur Vereinbarkeit der beiden Verkehrsarten zeigt sich auch im Hinblick auf Teile des Liefer- und Wirtschaftsverkehrs. Hier könne das Zusammenspiel von Rad- und Fußverkehr verträglich gestaltet werden, indem insbesondere in städtischen Kerngebieten und Fußgängerzonen der Einsatz von Fahrrädern zur Lieferung und zum Transport von Waren durch die Kommunen unterstützt würden.3 Diese Nutzung von Fußgängerzonen durch den Fuß- und Radverkehr ist ein Beispiel dafür, wie öffentliche Räume mehreren Verkehrsarten zur gemeinsamen Nutzung geöffnet werden können.
Eine Vertiefung dessen, findet sich im "Shared Space“- Gedanken wieder, der durch individuelle Verkehrsraumgestaltung einen Beitrag dazu leisten soll, Fuß-, Rad- und Autoverkehr sowie andere räumliche Funktionen miteinander ins Gleichgewicht zu setzen um somit die Lebens- und Aufenthaltsqualität dieser öffentlichen Räume zu verbessern.
Hintergrund
Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) – die Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland – dient der Umsetzung des Klimaschutzes im Verkehrsbereich.
„Das BMDV fördert neben dem Radverkehr somit auch die Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs als Teil einer modernen Mobilität. Für die Förderinitiative Fußverkehr stehen schon heute bis einschließlich 2026 Mittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs in Deutschland, die zur Stärkung des Fußverkehrs als klimafreundlichste und in intermodalen Verkehrsketten notwendige Verkehrsart beitragen. Die Durchführung der Förderung erfolgt durch den Projektträger Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).Weiterhin erforscht die BASt fußverkehrsrelevante Themen. Weitere Forschungsaufträge werden aus Mitteln des mFund vergeben. Zukünftig werden Maßnahmen im Fußverkehrssektor in einer eigenen Fußverkehrsstrategie gebündelt werden. Ziel der Strategie ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für zu Fuß Gehende in Deutschland, indem der Bund mit Beiträgen auf rahmengebender gesetzlicher Ebene, im Bereich der investiven und nicht-investiven Förderung sowie mittels organisatorischer und vernetzender Aktivitäten Ländern und Kommunen unterstützend zur Seite steht".4
Quellen:
- Vgl. NRVP 2020 – Radfahrende und zu Fuß Gehende auf gemeinsamen und getrennten selbstständigen Wegen. Verträglichkeit, Verkehrsablauf und Gestaltung. Schlussbericht. BMDV 2020, sowie: ERA - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010, S. 27, 64 ff.
- Vgl. Nationaler Radverkehrsplan 3.0 (NRVP), Seite 70.
- Vgl. Nationaler Radverkehrsplan 3.0 (NRVP), Seite 61.
- Vgl. Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) - Klimaschutz im Verkehr – Rad- und Fußverkehr.