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cpv-Code: Zweiter Förderaufruf „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“!

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die digitale Transformation der urbanen Mobilität und damit den Klimaschutz und den Gesundheitsschutz. Zur Förderung stehen Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Projektskizzen mit maximal zehn Seiten können bis zum 2.7.2023 eingereicht werden.

Einreichung der Skizze ab: 22.5.2023
Einreichung Projektskizze bis: 2.7.2023

Förderschwerpunkte

Was wird gefördert?

Der Förderaufruf unterstützt Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Unternehmen und Verbünde bei intelligenten Mobilitätslösungen - ob grüne Welle für Radfahrende oder App-Buchung von On-Demand-Diensten, die digitalen Möglichkeiten sind vielfältig.

Dazu zählen u. a.:

Erheben, Bereitstellen und Nutzen von Mobilitätsdaten, wie z. B. die Erfassung von Radverkehrsaufkommen und Radverkehrsrouten

  • intelligentes Verkehrsmanagement
  • digitale Fahrgastinformationen
  • Automatisierung und Vernetzung
  • Aufbau von übergreifenden Mobilitätsformen
  • Buchungs-und Bezahlsysteme
  • Mobilitätsplattformen für lückenloses Routing und Ticketing, Ride-Sharing-/On-Demand-Dienste
  • effiziente City-Logistik

Bewerber-Anforderungen

Antragsberechtigt sind:

  • deutsche Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten) sowie Landkreise,
  • Zweckverbände,
  • kommunale Unternehmen,
  • sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer deutschen Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen, und
  • Verkehrsverbünde

Antragsverfahren

Das Verfahren zur Antragseinreichung ist zweistufig. Zunächst ist die Einreichung einer Projektskizze ausreichend.
Bei positiver Gutachterbewertung (fachliche Prüfung zur inhaltlichen Bewertung) werden Sie im zweiten Schritt aufgefordert, einen formalen Förderantrag zu stellen.

Die Skizzeneinreichung erfolgt ausschließlich über das Portal easy-Online.

Förderbedingungen

Die Förderziele sind die Digitalisierung der urbanen Mobilität und damit der Gesundheits- und Klimaschutz. Die eingereichten Digitalisierungsvorhaben können weiteren Zielen dienen, etwa der Inklusion oder der Resilienz von Mobilitätsstrukturen. Eines der Projektziele muss jedoch stets die Reduktion von Luftschadstoffemissionen sein.

Der Basisfördersatz beträgt 65 Prozent. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent angehobenen werden.

Die Projekte müssen bis Ende Juni 2026 vollständig umgesetzt werden.


Ergänzende Hinweise

Weiterführende Informationen zur Förderrichtlinie, dem Förderaufruf und den dazugehörigen FAQs sowie der Gliederungsvorgabe Projektskizze etc. finden Sie unter www.bmdv.de/dkv

Bei Fragen zur Skizzeneinreichung, Antragsstellung und Förderung wenden Sie sich bitte an:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Dr. Benjamin Wilsch
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534
Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225
E-Mail: dkv@vdivde-it.de

Adresse

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44
10115 Berlin