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Einbahnstraßen für den Radverkehr öffnen

Faktenblatt der AGFK-BW

In dem Faktenblatt erläutert die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg unter anderem Hintergründe zur Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr, die Vorteile für alle Gruppen von Verkehrsteilnehmenden, die nötigen Voraussetzungen sowie die korrekte Beschilderung.

Zuletzt aktualisiert 29.9.2023

Berichtsdetails
Herausgebende Institutionen

Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg

Erscheinungsland Deutschland
Jahrgang Juni 2017
Seiten 2
Sprache Deutsch

Zusammenfassung

Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr ist nach Einschätzung der AGFK-BW "eine oftmals einfache, schnell umsetzbare und nicht zuletzt kostengünstige Maßnahme". Sofern keine Sicherheitsgründe dagegen sprechen, sollten Radfahrende "grundsätzlich Einbahnstraßen in beide Richtungen nutzen dürfen", schreibt die AGFK. Das Faktenblatt soll Kommunen bei der Entscheidung unterstützen, Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen

Dort werden unter anderem Hintergründe zur Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr, die Vorteile für alle Gruppen von Verkehrsteilnehmenden, die nötigen Voraussetzungen sowie die korrekte Beschilderung dargestellt. Abgerundet wird das Faktenblatt mit Hinweisen aus der kommunalen Praxis. Dies soll Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Verwaltung auch bei der internen Überzeugungsarbeit unterstützen.

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