Freigabe von Radverkehrsinfrastruktur für S-Pedelecs in Tübingen
Mit Speed zur Verkehrswende - Webinar-Aufzeichnung vom 17.9.2024Zuletzt aktualisiert 17.10.2024
Herausgebende Institutionen | Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) |
Erscheinungsland | Deutschland |
Jahrgang | September 2024 |
Sprache | Deutsch |
Worum geht es?
Speed-Pedelecs (kurz S-Pedelecs) ermöglichen aufgrund ihrer elektrischen Unterstützung Fahrtgeschwindigkeiten von bis zu 45 km/h. Auf längeren Strecken könnten S-Pedelecs daher ein attraktiveres Angebot darstellen als herkömmliche Pedelecs, deren Motor bis 25 km/h unterstützt. Rechtlich gelten S-Pedelecs als Kleinkrafträder und dürfen daher nicht auf Radfahrstreifen, Radwegen oder gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen fahren. Stattdessen teilen sie sich die Verkehrsflächen mit dem Kfz-Verkehr. Besonders auf Strecken außerorts, auf denen mit höheren Geschwindigkeiten gefahren wird, kann dies die subjektive und objektive Sicherheit beeinträchtigen. Dieser Umstand könnte ein Grund dafür sein, dass sich S-Pedelecs in Deutschland noch nicht durchgesetzt haben. Lediglich 0,5 Prozent der verkauften Räder mit Elektromotor waren 2023 S-Pedelecs (vgl. ZIV – Die Fahrradindustrie).
Auf Initiative der Universitätsstadt Tübingen hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 21.9.2018 einen Erlass herausgegeben, der regelt, dass bestimmte Radwege, Wirtschaftswege und Fahrradstraßen mit dem Zusatzschild „S-Pedelec frei“ zur Befahrung durch S-Pedelecs freigegeben werden können. Seit 2019 hat Tübingen gezielt Radwege, Wirtschaftswege und Fahrradstraßen für S-Pedelecs geöffnet und so ein 70 Kilometer langes Routennetz ausgewiesen. Auch im europäischen Ausland gibt es bereits zahlreiche vergleichbare Projekte. In Deutschland stellt das Vorgehen der Stadt Tübingen zurzeit ein Versuchsmodell dar.
In der vorliegenden Videoaufzeichnung des Webinars im Mobilitätsforum Bund vom 17.9.2024 erläuterte Dr. Axel Wolfermann, Professor für Verkehrsplanung an der Hochschule Darmstadt, geltende rechtliche Grundlagen für S-Pedelecs. Daniel Hammer, Fachabteilung Verkehrsplanung und Projektleiter S-Pedelec-Freigabe in der Universitätsstadt Tübingen, berichtete von der Vorgehensweise und den Erfahrungen mit der S-Pedelec-Freigabe der Stadt Tübingen.
Inhalt der Webinar-Aufzeichnung
- Rechtliche Einordnung und Grundlagen für die Nutzung von S-Pedelecs in Deutschland
- Erfahrungen mit der Freigabe von Radinfrastruktur für S-Pedelecs in Tübingen
Referenten
- Prof. Dr. Axel Wolfermann, Hochschule Darmstadt
- Daniel Hammer, Stadt Tübingen
Moderation
- Tobias Klein, Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)