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Kommunale Stellplatzsatzungen

Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW

Der vorliegende Leitfaden dient dem Erstellen von Stellplatzsatzungen auf kommunaler Ebene in NRW. Die 396 Städte und Gemeinden in NRW können eigene Regelungen festsetzen, wie und in welchem Umfang bei Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder geschaffen werden. Die Stellplatzsatzung kann ein Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements sein.

Zuletzt aktualisiert 22.11.2023

Berichtsdetails
Autor/in Blees, Volker | Thiemann-Linden, Jörg
Herausgebende Institutionen

Geschäftsstelle Zukunftsnetz Mobilität NRW

Auftraggeber/in Geschäftsstelle des Landesnetzwerkes „Zukunftsnetz Mobilität NRW“; Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Erscheinungsland Deutschland
Erscheinungsort Köln
Jahrgang Januar 2023
Seiten 34
Sprache Deutsch

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2019 können Städte und Gemeinden in NRW Art und Umfang von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei Bauvorhaben selbst festsetzen. Möglich macht das eine Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016. Damit Kommunen diese Chance optimal nutzen können, ist 2017 erstmals der Leitfaden „Kommunale Stellplatzsatzungen“ sowie eine Musterstellplatzsatzung erschienen.

Am 1. Juli 2022 ist die landesweit einheitliche Stellplatzverordnung NRW in Kraft getreten. Mit ihr haben eigene kommunale Stellplatzsatzungen einen besonderen Stellenwert erhalten: Sie ermöglichen es, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsstrategien auszurichten, und können als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden.

Die Veröffentlichung der Stellplatzverordnung NRW hat die AGFS zum Anlass genommen, den Leitfaden "Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW" zu überarbeiten und die Musterstellplatzsatzung an die Struktur der Landesverordnung anzupassen. In die Überarbeitung flossen zudem Erkenntnisse aus der bisherigen kommunalen Praxis ein.

Die 3. Auflage (Januar 2023) ist erneut in Zusammenarbeit mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW sowie dem Städte- und Gemeindebund NRW entstanden.

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