Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität im Radverkehrsnetz
Schutzstreifen außerorts1.3.2012 - 1.12.2015
Bund bzw. bundesweit
15.7.2013
Ausgangssituation
Die Markierung von Schutzstreifen außerorts ist derzeit in Deutschland nach den Bestimmungen der StVO auf Grund fehlender Erkenntnisse nicht zulässig. Das Standardelement zur Führung des Radverkehrs außerorts sind vielmehr gemeinsame Geh- und Radwege, für die nach den Regelwerken ab bestimmten Kfz-Verkehrsstärken eine Erforderlichkeit zur Sicherung des Radverkehrs gegeben ist. Gleichwohl gibt es in außerörtlichen Bereichen auch unterhalb dieser Schwelle einen Bedarf zur Sicherung des Radverkehrs sowie zur Verbesserung und Verdeutlichung der Radverkehrsführung.
Gegenstand der Untersuchung
Die bestehende Erkenntnislücke soll mit dem Projekt geschlossen werden. Das Vorhaben bezieht sich auf den Einsatz beidseitiger Schutzstreifen auf Straßen bis zu einem Belastungsbereich von etwa 4.000 Kfz/Tag (gemäß ERA 2010 beginnt hier der Einsatzbereich für straßenbegleitende Radverkehrsanlagen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h). Untersucht werden Fahrbahnen, bei denen nach Abmarkierung der beidseitigen Schutzstreifen die verbleibende Kernfahrbahn (bei einer Mindestbreite von 2,75 m) nur einstreifig zu befahren ist, im Begegnungsfall Kfz/Kfz also die Schutzstreifen in Anspruch genommen werden müssen.
Projektumsetzung
Phase1
In der Phase I des Projekts wurden auf der Grundlage der durch die projektbegleitende Lenkungsgruppe vereinbarten Kriterien insgesamt 15 Untersuchungsstrecken aus fünf Bundesländern und sieben verschiedenen Gebietskörperschaften (Landkreis Ludwigslust-Parchim, LK Grafschaft Bentheim, LK Northeim, LK Stormarn, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Köln, Fontanestadt Neuruppin) ausgewählt. Die Strecken decken ein Belastungsspektrum von wenigen 100 bis über 3.800 Kfz/Tag ab und weisen Fahrbahnbreiten zwischen etwa 5,20 bis 7,50 Meter (Regelquerschnitt) auf. Teilweise bestehen im Streckenverlauf besondere untersuchungsrelevante Situationen wie Knotenpunkte, Engstellen, enge Kurven und Kuppen mit eingeschränkter Sicht.
Auf diesen ausgewählten Außerortsstraßen wurden Schutzstreifen angebracht. Strecken in den Landkreisen Northeim und Grafschaft Bentheim sind entsprechend holländischem Beispiel rot eingefärbt worden. Einzelne regionale Partner weisen mit einem Hinweisschild auf den Modellversuch hin. Formal außerhalb des Projektes, jedoch mit gleichem inhaltlichem und methodischem Ansatz beteiligt sich auch das Land Baden-Württemberg mit voraussichtlich drei Strecken an dem Vorhaben.
Phase 2
Ziele der laufenden Phase II des Projektes sind es:
- die Auswirkungen der Markierung von Schutzstreifen auf die Verkehrssicherheit sowie die Akzeptanz und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer durch ein entsprechendes Untersuchungskonzept zu ermitteln,
- die Ergebnisse unter Berücksichtigung des generellen Erkenntnisstandes zur Sicherung und Förderung des Radverkehrs zu bewerten,
- Folgerungen und Empfehlungen für die Anwendbarkeit (Einsatzbereiche) und die Ausbildungsanforderungen an Schutzstreifen außerorts abzuleiten sowie
- aufzuzeigen, ob und ggf. welcher Anpassungsbedarf für eine Weiterentwicklung verkehrsrechtlicher Bestimmungen und der technischen Regelwerke besteht.
Von großer Bedeutung ist deshalb auch die Bewertung der Übertragbarkeit der Ergebnisse. Der Schwerpunkt der Evaluation liegt in der Durchführung der empirischen Erhebungen, die zur Ermittlung der Auswirkungen auf die Sicherheit sowie das Verhalten und die Akzeptanz der neuen Regelung durch die Kraftfahrzeugführer und Radfahrer dienen.
Folgende Erhebungsschritte, zumeist vom Vorher-Nachher-Vergleich, werden auf den Untersuchungsstrecken vorgesehen:
- Unfallanalyse,
- Querschnittszählungen Radverkehr und Kfz-Verkehr,
- Geschwindigkeitsmessungen Kfz-Verkehr,
- Stationäre Videobeobachtung,
- Verfolgungsfahrten mit mobiler Kamera,
- Befragungen der Verkehrsteilnehmer,
- Befragung örtlicher Dienststellen und Akteure.
Zeitplan und Ausblick
Die Markierung der Schutzstreifen wurde Ende Juli 2013 auf allen Untersuchungsstrecken abgeschlossen.
Im Vorfeld wurde in jeder Stadt/jedem Landkreis durch die Medien über das Vorhaben informiert. Die Vorher-Erhebungen wurden bis Mai 2013 durchgeführt. Die Nachher-Erhebungen beginnen ab August 2013 und reichen bis zum September 2014. Anschließend werden die Ergebnisse in einem Vorher-Nachher-Vergleich gegenübergestellt und daraus resultierende Folgerungen geschlossen.
Warum handelt es sich um ein innovatives und nachahmenswertes Beispiel?
Das Modellvorhaben läuft bis Ende des Jahres 2015. Bis dahin können keine Äußerungen bzgl. einer Wertung des Vorhabens oder möglicher übertragbarer Einsatzbereiche getätigt werden.
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Finanzierung
Finanzierung
Bundesmittel, Landesmittel, Kommunale Mittel
Gesamtvolumen
400.000 Euro
Die Kosten für die Investitionen sind noch nicht schlussgerechnet.
Die laufenden Kosten (213.885 Euro, Bundesmittel) betreffen den gesamten Projektzeitraum.
Evaluation
Ja. Systematische Vorher- und Nachher-Erhebungen an allen Untersuchungsstrecken (Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen, Unfallanalyse, Verhaltensbeobachtungen, Befragungen)
Projektträger & Beteiligte
Projektdurchführende Institutionen
Land
Projektleitung
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern; Abteilung Landesentwicklung
Projektbeteiligte
- PGV-Alrutz
- AB Stadtverkehr GbR
- Urbanus GbR
Laufzeit
Dauermaßnahme
Nein
Info zur Laufzeit
Phase I: 03/2012-08/2012, Phase II: 09/2012-12/2015
Öffentlichkeitsarbeit & Dokumentation
Projektbeteiligte
"Teststrecken im Landkreis Northeim" - Artikel in der Online-Zeitschrift "Deutschland today"
"Ein Randstück, reserviert für die Radler" - Artikel in den Aachener Nachrichten
Informationen auf den Internetseiten des Landkreises Northeim
Kommuale Ansprechpartner
André Schumann
Landkreis Northeim
Wirtschaftsförderung und Tourismus
Scharnhorstplatz 6
37154 Nordheim
+49(0)5551/91499-18
aschumann@landkreis-northeim.de
Ansprechpartner auf Projektebene
Arne Blase / Wilhelm Angenendt
AB Stadtverkehr GbR
Unterauftragnehmer für die projektbegleitende Evaluation
Thomas-Mann-Straße 29
53111 Bonn
+49(0)228/3905090
Ansprechpartner auf Projektebene
Bernd Sievers
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Landesentwicklung
Schlossstraße 6-8
19053 Schwerin
+49(0)385/588 8431
bernd.sievers@em.mv-regierung.de
Kommunale Ansprechpartner
Dagmar Fockenga
Kreis Stormarn
FD Planung und Verkehr
Mommsenstr. 14
23843 Bad Oldesloe
+40(0)4531/160-473
Ansprechpartner auf Projektebene
Dankmar Alrutz / Stefanie Busek
PGV-Alrutz
Hauptauftragnehmer für die projektbegleitende Evaluation
Adelheidstraße 9b
30171 Hannover
+49(0)511/220601-88
Kommunale Ansprechpartner
Frank Adenstedt
Landkreis Grafschaft Bentheim
Abteilungsleiter Verkehr
van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn
+49(0)5921/961633
Kommunale Ansprechpartner
Hendrik Colmer
Stadt Köln
Amt für Straßen und Verkehrstechnik Verkehrsplanung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
+49(0)221/221-26495
Kommunale Ansprechpartner
Jan Juraschek
Fontanestadt Neuruppin
Karl-Liebknecht-Str. 33
16816 Neuruppin
+49(0)3391/355730
jan.juraschek@stadtneuruppin.de
Kommunale Ansprechpartner
Ralf Zünskes
Rhein-Erft-Kreis
Fahrradbeauftragter
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
+49(0)2271/834678
ralf.zuenskes@rhein-erft-kreis.de
Anprechpartner auf Projektebene
Stefan Luft / Peter Krausse
Urbanus GbR
Unterauftragnehmer für die projektbegleitende Evaluation
An der Untertrave 81-83
23552 Lübeck
+49(0)451/7062666
Erscheinungsdatum: 19.8.2013
Autor: Bernd Sievers, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern; Dankmar Alrutz, PGV-Alrutz; Stefanie Busek, PGV-Alrutz