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Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität im Radverkehrsnetz

Schutzstreifen außerorts
Projektzeitraum

1.3.2012 - 1.12.2015

Land

Bund bzw. bundesweit

Stand der Information

15.7.2013

Logo "Modellvorhaben Nicht-Investiv" der Logofamilie Radverkehr des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Farbe des Logos ist lila. Neben dem Schriftzug deutet ein Kreis mit sich überlagernden Elementen ein Rad mit Speichen an.

Es wird erprobt und evaluiert, inwiefern Schutzstreifen außerorts sinnvoll sind und den Fahrradverkehr stärken können. Dazu wurden insgesamt 15 Untersuchungsstrecken aus fünf Bundesländern und sieben verschiedenen Gebietskörperschaften (Landkreis Ludwigslust-Parchim, LK Grafschaft Bentheim, LK Northeim, LK Stormarn, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Köln, Fontanestadt Neuruppin) ausgewählt.

Landkreis Northeim ? K 424

Ausgangssituation

Die Markierung von Schutzstreifen außerorts ist derzeit in Deutschland nach den Bestimmungen der StVO auf Grund fehlender Erkenntnisse nicht zulässig. Das Standardelement zur Führung des Radverkehrs außerorts sind vielmehr gemeinsame Geh- und Radwege, für die nach den Regelwerken ab bestimmten Kfz-Verkehrsstärken eine Erforderlichkeit zur Sicherung des Radverkehrs gegeben ist. Gleichwohl gibt es in außerörtlichen Bereichen auch unterhalb dieser Schwelle einen Bedarf zur Sicherung des Radverkehrs sowie zur Verbesserung und Verdeutlichung der Radverkehrsführung.

Gegenstand der Untersuchung

Die bestehende Erkenntnislücke soll mit dem Projekt geschlossen werden. Das Vorhaben bezieht sich auf den Einsatz beidseitiger Schutzstreifen auf Straßen bis zu einem Belastungsbereich von etwa 4.000 Kfz/Tag (gemäß ERA 2010 beginnt hier der Einsatzbereich für straßenbegleitende Radverkehrsanlagen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h). Untersucht werden Fahrbahnen, bei denen nach Abmarkierung der beidseitigen Schutzstreifen die verbleibende Kernfahrbahn (bei einer Mindestbreite von 2,75 m) nur einstreifig zu befahren ist, im Begegnungsfall Kfz/Kfz also die Schutzstreifen in Anspruch genommen werden müssen.

Projektumsetzung

Phase1

In der Phase I des Projekts wurden auf der Grundlage der durch die projektbegleitende Lenkungsgruppe vereinbarten Kriterien insgesamt 15 Untersuchungsstrecken aus fünf Bundesländern und sieben verschiedenen Gebietskörperschaften (Landkreis Ludwigslust-Parchim, LK Grafschaft Bentheim, LK Northeim, LK Stormarn, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Köln, Fontanestadt Neuruppin) ausgewählt. Die Strecken decken ein Belastungsspektrum von wenigen 100 bis über 3.800 Kfz/Tag ab und weisen Fahrbahnbreiten zwischen etwa 5,20 bis 7,50 Meter (Regelquerschnitt) auf. Teilweise bestehen im Streckenverlauf besondere untersuchungsrelevante Situationen wie Knotenpunkte, Engstellen, enge Kurven und Kuppen mit eingeschränkter Sicht.

Auf diesen ausgewählten Außerortsstraßen wurden Schutzstreifen angebracht. Strecken in den Landkreisen Northeim und Grafschaft Bentheim sind entsprechend holländischem Beispiel rot eingefärbt worden. Einzelne regionale Partner weisen mit einem Hinweisschild auf den Modellversuch hin. Formal außerhalb des Projektes, jedoch mit gleichem inhaltlichem und methodischem Ansatz beteiligt sich auch das Land Baden-Württemberg mit voraussichtlich drei Strecken an dem Vorhaben.

Phase 2

Ziele der laufenden Phase II des Projektes sind es:

  • die Auswirkungen der Markierung von Schutzstreifen auf die Verkehrssicherheit sowie die Akzeptanz und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer durch ein entsprechendes Untersuchungskonzept zu ermitteln,
  • die Ergebnisse unter Berücksichtigung des generellen Erkenntnisstandes zur Sicherung und Förderung des Radverkehrs zu bewerten,
  • Folgerungen und Empfehlungen für die Anwendbarkeit (Einsatzbereiche) und die Ausbildungsanforderungen an Schutzstreifen außerorts abzuleiten sowie
  • aufzuzeigen, ob und ggf. welcher Anpassungsbedarf für eine Weiterentwicklung verkehrsrechtlicher Bestimmungen und der technischen Regelwerke besteht.

Von großer Bedeutung ist deshalb auch die Bewertung der Übertragbarkeit der Ergebnisse. Der Schwerpunkt der Evaluation liegt in der Durchführung der empirischen Erhebungen, die zur Ermittlung der Auswirkungen auf die Sicherheit sowie das Verhalten und die Akzeptanz der neuen Regelung durch die Kraftfahrzeugführer und Radfahrer dienen.

Folgende Erhebungsschritte, zumeist vom Vorher-Nachher-Vergleich, werden auf den Untersuchungsstrecken vorgesehen:

  • Unfallanalyse,
  • Querschnittszählungen Radverkehr und Kfz-Verkehr,
  • Geschwindigkeitsmessungen Kfz-Verkehr,
  • Stationäre Videobeobachtung,
  • Verfolgungsfahrten mit mobiler Kamera,
  • Befragungen der Verkehrsteilnehmer,
  • Befragung örtlicher Dienststellen und Akteure.

Zeitplan und Ausblick

Die Markierung der Schutzstreifen wurde Ende Juli 2013 auf allen Untersuchungsstrecken abgeschlossen.

Im Vorfeld wurde in jeder Stadt/jedem Landkreis durch die Medien über das Vorhaben informiert. Die Vorher-Erhebungen wurden bis Mai 2013 durchgeführt. Die Nachher-Erhebungen beginnen ab August 2013 und reichen bis zum September 2014. Anschließend werden die Ergebnisse in einem Vorher-Nachher-Vergleich gegenübergestellt und daraus resultierende Folgerungen geschlossen.

Warum handelt es sich um ein innovatives und nachahmenswertes Beispiel?

Das Modellvorhaben läuft bis Ende des Jahres 2015. Bis dahin können keine Äußerungen bzgl. einer Wertung des Vorhabens oder möglicher übertragbarer Einsatzbereiche getätigt werden.

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Landkreis Northeim ? K 424

Finanzierung

Finanzierung

Bundesmittel, Landesmittel, Kommunale Mittel

Gesamtvolumen

400.000 Euro

Die Kosten für die Investitionen sind noch nicht schlussgerechnet.
Die laufenden Kosten (213.885 Euro, Bundesmittel) betreffen den gesamten Projektzeitraum.

Evaluation

Ja. Systematische Vorher- und Nachher-Erhebungen an allen Untersuchungsstrecken (Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen, Unfallanalyse, Verhaltensbeobachtungen, Befragungen)

Projektträger & Beteiligte

Projektdurchführende Institutionen

Land

Projektleitung

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern; Abteilung Landesentwicklung

Projektbeteiligte

  • PGV-Alrutz
  • AB Stadtverkehr GbR
  • Urbanus GbR

Laufzeit

Dauermaßnahme

Nein

Info zur Laufzeit

Phase I: 03/2012-08/2012, Phase II: 09/2012-12/2015

Öffentlichkeitsarbeit & Dokumentation

Kommuale Ansprechpartner

André Schumann

Landkreis Northeim

Wirtschaftsförderung und Tourismus

Scharnhorstplatz 6

37154 Nordheim

+49(0)5551/91499-18

www.landkreis-northeim.de

Ansprechpartner auf Projektebene

Arne Blase / Wilhelm Angenendt

AB Stadtverkehr GbR

Unterauftragnehmer für die projektbegleitende Evaluation

Thomas-Mann-Straße 29

53111 Bonn

+49(0)228/3905090

www.ab-stadtverkehr.de

Ansprechpartner auf Projektebene

Bernd Sievers

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung Landesentwicklung

Schlossstraße 6-8

19053 Schwerin

+49(0)385/588 8431

www.regierung-mv.de

Kommunale Ansprechpartner

Dagmar Fockenga

Kreis Stormarn

FD Planung und Verkehr

Mommsenstr. 14

23843 Bad Oldesloe

+40(0)4531/160-473

www.kreis-stormarn.de

Ansprechpartner auf Projektebene

Dankmar Alrutz / Stefanie Busek

PGV-Alrutz

Hauptauftragnehmer für die projektbegleitende Evaluation

Adelheidstraße 9b

30171 Hannover

+49(0)511/220601-88

www.pgv-hannover.de

Kommunale Ansprechpartner

Frank Adenstedt

Landkreis Grafschaft Bentheim

Abteilungsleiter Verkehr

van-Delden-Straße 1-7

48529 Nordhorn

+49(0)5921/961633

www.grafschaft-bentheim.de

Kommunale Ansprechpartner

Hendrik Colmer

Stadt Köln

Amt für Straßen und Verkehrstechnik Verkehrsplanung

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

+49(0)221/221-26495

www.stadt-koeln.de

Kommunale Ansprechpartner

Jan Juraschek

Fontanestadt Neuruppin

Karl-Liebknecht-Str. 33

16816 Neuruppin

+49(0)3391/355730

www.neuruppin.de

Kommunale Ansprechpartner

Ralf Zünskes

Rhein-Erft-Kreis

Fahrradbeauftragter

Willy-Brandt-Platz 1

50126 Bergheim

+49(0)2271/834678

www.rhein-erft-kreis.de

Anprechpartner auf Projektebene

Stefan Luft / Peter Krausse

Urbanus GbR

Unterauftragnehmer für die projektbegleitende Evaluation

An der Untertrave 81-83

23552 Lübeck

+49(0)451/7062666

www.urbanus-luebeck.de

Erscheinungsdatum: 19.8.2013

Autor: Bernd Sievers, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern; Dankmar Alrutz, PGV-Alrutz; Stefanie Busek, PGV-Alrutz