Gesetz zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen
Zuletzt aktualisiert 8.8.2023
Stand | 27.6.2023 |
Quelle | Hessischer Landtag, Drucksache 20/11192 |
Sprache | Deutsch |
Zusammenfassung
Im Einzelnen bestimmt das Gesetz, dass für den Bau von Radwegen an Landesstraßen künftig Mittel in Höhe von mindestens zehn Prozent der Ausgaben für den Straßenbau selbst vorzusehen sind. Unfallkommissionen, wie sie auf lokaler Ebene bereits auf freiwilliger Basis bestehen, um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen, sind künftig vorgeschrieben. Bei Um- und Ausbau von Straßen sollen Sicherheitsanalysen erfolgen. Das Gesetz orientiert sich am Ziel eines Verkehrs ohne Todesopfer und Schwerverletzte („Vision Zero“). Für den Landesstraßenbau wird der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“ festgeschrieben.
Siehe auch Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Land erhält erstes Nahmobilitätsgesetz, 27.6.2023.